Geschäftsordnung

1.Einladungen und Tagesordnung

  1. Der/die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen der Vollversammlung (VV) und der Kinder- und Jugendforen ein. Die Einladungen zu den Sitzungen der Vollversammlung und der Foren ergehen schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung. Die Einladungen für die VV und die Foren müssen den ParlamentarierInnen mindestens sieben volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen. In besonders dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf volle drei Tage abgekürzt werden. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

  2. Der/die Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Er/sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr spätestens am 5. Tag vor dem Sitzungstag vorgelegt werden.

  3. Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss der VV erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.

2.1 Teilnahme an den Sitzungen der VV und der Foren

  1. Die JugendparlamentarierInnen sind zur Teilnahme an den Sitzungen der Vollversammlung und der Foren verpflichtet.

  2. Können die ParlamentarierInnen aufgrund von Verhinderungen nicht zu Sitzungen der VV oder der Foren erscheinen, müssen sich diese bei dem/der Vorsitzenden abmelden.

  3. Fehlt ein/e JugendparlamentarierIn bei mindestens zwei Sitzungen, ohne sich spätestens in der auf die Sitzung folgenden Woche bei der Geschäftsstelle oder der /dem Vorsitzenden entschuldigt zu haben, gilt dies als Mandatsniederlegung. Der Vorstand stellt die Beendigung fest. Nach unentschuldigtem Fernbleiben von einer Sitzung soll dem/der Fehlenden eine Mahnung mit Verweis auf diese Geschäftsordnung geschickt werden.

  4. Fehlt ein/e JugendparlamentarierIn bei einer Sitzung, ohne sich spätestens in der auf die Sitzung folgenden Woche bei der Geschäftstelle oder dem/der Vorsitzenden entschuldigt zu haben, so hat die Geschäftsstelle die Schülervertretung der Schule des Betroffenen darüber zu informieren.

2.2 Teilnahme an Vorstandssitzungen

  1. Fehlt ein Vorstandsmitglied unentschuldigt bei mindestens drei Vorstandssitzungen, gilt dies als Niederlegung des Vorstandsmandats. Nach zweimaligem unentschuldigtem Fernbleiben von einer Vorstandssitzung, soll dem/der Fehlenden eine Mahnung mit Verweis auf diese Geschäftsordnung geschickt werden.

3. öffentlichkeit der Sitzung

  1. Die Sitzungen des Jugendparlaments der Stadt Waltrop sind öffentlich.
    Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Jugendparlaments zu beteiligen.

4. Vorsitz und Beschlussfähigkeit

  1. Der /die gewählte Vorsitzende leitet die Sitzung der VV, der Foren und der Vorstandssitzung.

  2. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellen die Vorsitzenden die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest und lassen dies in der Niederschrift vermerken. Die VV, die Foren und die Vorstandssitzung sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

5. Abstimmung

  1. Nach Schluss der Aussprache stellt der/die Vorsitzende die zu dem Tagesordnungspunkt gestellten Anträge zur Abstimmung. Der weitest gehende Antrag hat Vorrang. In Zweifelsfällen bestimmt der/die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst.

  3. Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen.

  4. Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der JugendparlamentarierInnen wird geheim abgestimmt. Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.

6. Wahlen

  1. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Für Wahlen sind Vorschlagslisten mit den Kandidaten zu erstellen. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. Unbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Alle anderen Stimmzettel gelten als ungültig.

  2. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

7. Ordnungsruf, Wortentziehung und Ausschluss aus der Sitzung

  1. Redner, die vom Thema abschweifen oder die das Wort ohne Worterteilung an sich reißen, können von dem/der Vorsitzenden zur Ordnung gerufen werden.

  2. Hat der Redner bereits zweimal einen Ordnungsruf erhalten, so kann der /die Vorsitzende ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung der VV oder des Forums zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilt werden.

  3. Mitglieder der betreffenden Sitzung, die erneut zur Ordnung gerufen werden müssen, können durch Beschluss der Sitzung für die laufende Sitzung ausgeschlossen werden.

8. Niederschrift über Jugendparlamentssitzungen

  1. über die im Jugendparlament gefassten Beschlüsse ist durch den Schriftführer eine Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls aufzunehmen. Die Niederschrift wird jedem Parlamentarier zugesandt. Die Niederschrift muss enthalten:

    1. Die Namen der anwesenden und der fehlenden Jugendparlamentsmitglieder mit dem Vermerk, ob sie mit oder ohne Entschuldigung fehlen. Verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen der Sitzung ist ebenfalls festzuhalten;

    2. die Namen der sonstigen an der Beratung teilnehmenden Personen;

    3. Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung;

    4. die beschlossene Tagesordnung;

    5. die gestellten Anträge;

die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen.