Satzung

1. Einleitung

Kinder und Jugendliche sollen als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Kinder und Jugendliche sollen die Chance zur Mitgestaltung ihrer Umgebung und die Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Handeln erhalten und an Planungen und Entscheidungen in der Stadt mitwirken.

Das Kinder- und Jugendparlament soll

  • für alle Waltroper Kinder und Jugendlichen sprechen und tätig werden

  • auf die Belange von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen

  • das bessere Verhältnis zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Konfessionen fördern

  • zur politischen Aufklärung und Erziehung beitragen

2. Die Ziele

Das KIJUPA soll eine gewählte Interessenvertretung der Waltroper Kinder und Jugendlichen sein.
Es stellt sich zur Aufgabe, dass in der Kommunalpolitik die Meinungen von jungen Leuten berücksichtigt werden. Das
KIJUPA erarbeitet Anregungen zur Verbesserung der Situation der Waltroper Kinder und Jugendlichen und schlägt Maß;nahmen vor, damit Waltrop kinder- und jugendfreundlicher wird. Das KIJUPA ist unabhängig, überparteilich und frei in der Wahl seiner Themen.
Themen, die vom
KIJUPA bearbeitet werden können:
Schule, Freizeit, Verkehr, Umwelt, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen.

3. Die Zusammensetzung des KIJUPA

Das KIJUPA besteht aus gewählten Mädchen und Jungen ab 10 Jahren. Die gewählten Vertreter dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Abgeordneten werde alle zwei Jahre zum Schuljahresbeginn gewählt. Von jeder weiterführenden Schule werden Vertreter/-innen ins KIJUPA entsandt. Pro angefangene 100 SchülerInnen wird eine Person als Abgeordnete und ein Vertreter für das Kinder- und Jugendparlament gewählt. Jugendliche, die in der Ausbildung sind oder Schulen in anderen Städten besuchen, können sich in getrennte Wählerlisten eintragen lassen. Aus der Wählerliste können Personen für das Kinder- und Jugendparlament kandidieren. Gewählt werden pro angefangene 100 Personen ein Vertreter. Pro Schule ist eine Reserveliste mit jeweils zwei Personen in der Altersgruppe der 10-13jährigen und der 14-18jährigen zu bilden, die dann bei dem Ausscheiden eines Parlamentariers nachrücken.
Sitz und Stimme haben alle nach den Bestimmungen der Satzung gewählten Kinder und Jugendlichen.
Das Mandat eines/r Abgeordneten erlischt, wenn er/sie den Wohnort wechselt.
Die Abgeordneten werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem ersten Schulhalbjahr nach den Sommerferien und endet im 2. Jahr mit Beginn der Sommerferien. Dann werden neue Abgeordnete für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

4. Die Organe und Gremien

Das KIJUPA hat folgende Organe:

  • die Vollversammlung

  • den Vorstand

  • ein Kinderforum

  • ein Jugendforum und

  • Arbeitsgruppen (AG’s)


Die Vollversammlung
Die
Vollversammlung besteht aus allen gewählten VertreterInnen. An den Sitzungen der VV nehmen der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter und ein Vertreter des Kinder- und Jugendbüros mit beratender Stimme teil. Ehemalige ParlamentarierInnen des KIJUPA, die Mitglieder des Vorstandes, als SprecherInnen von AG’s oder in der Gründungsinitiative engagiert waren, können als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an den Sitzungen der VV für eine weitere Legislaturperiode teilnehmen.

Aufgaben des Vorstandes
Auf der ersten Sitzung nach der Wahl der Vertreter wird aus der Vollversammlung ein Vorstand gewählt. Er besteht aus:

  • einer / einem Vorsitzenden

  • einer / einem stellvertretenden Vorsitzenden

  • drei Kindervertretern

  • drei Jugendvertretern

Der Vorstand kann bis zu zwei Pressesprecher/innen aus dem Vorstand aus den Reihen der Parlamentarier bestimmen. Sie nehmen an den Vorstandssitzungen teil. Pressesprecher/innen ohne Vorstandsmandat haben kein Stimmrecht.
Der Vorstand bereitet die
Vollversammlung und Foren vor, hält Kontakt zur Stadtverwaltung (kümmert sich um Ansprechpartner), koordiniert die Arbeit der AG’s, setzt die Beschlüsse des KIJUPA`s um, macht Presse- und öffentlichkeitsarbeit, übernimmt die Auß;envertretung des KIJUPA`s.
Der/die Vorsitzende oder StellvertreterIn leitet die Sitzungen der
VV und der Foren.

Kinderforen und Jugendforen
Das Kinderforum besteht aus den gewählten Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 13 Jahren oder aber der 5. bis 7. Klassen. Die Mitglieder des Kinderforums vertreten die Interessen der Kinder aus Waltrop im kommunalen Geschehen unserer Stadt.
Das Jugendforum setzt sich aus gewählten Vertretern im Alter ab 14 Jahren zusammen.
Die beiden Foren beschäftigen sich gezielt mit den Themen, die die jeweiligen Altersgruppen besonders interessieren.
Ehemalige ParlamentarierInnen aus der letzten Legislaturperiode des
KIJUPA, die Mitglieder des Vorstandes, die SprecherInnen von AG’s oder diejenigen, die in der Gründungsinitiative KIJUPA engagiert waren, können als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht für eine weitere Legislaturperiode an den Sitzungen der Foren teilnehmen.

Arbeitsgruppen
Die
Foren können projektbezogene Arbeitsgruppen einrichten, die sich näher und ausführlicher mit ausgewählten Themen befassen. An den AG’s können sich alle Waltroper Kinder und Jugendlichen beteiligen.

5. Sitzungen

Die ordentlichen Vollversammlungen des KIJUPA’s finden mindestens zweimal pro Jahr statt, sie sind öffentlich. Weitere auß;erordentliche Sitzungen sind möglich und werden vom Vorstand festgelegt. Das KIJUPA ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten ParlamentarierInnen anwesend sind. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann das KIJUPA Referenten und kommunale Entscheidungsträger einladen.
Die
Kinder– und Jugendforen finden mindestens zweimal pro Jahr statt.
Die
Arbeitsgruppen treffen sich abhängig vom Umfang der Aufgabenstellung und Themen, die sie bearbeiten.

6. Haushalt und Finanzen

Der Haushalt des KIJUPA’s besteht aus öffentlichen Zuwendungen, die entsprechend den Zielen und den Beschlüssen des KIJUPA ‚s ausgegeben werden können. Die Verwaltung der Finanzmittel erfolgt durch das Kinder- und Jugendbüro.

7. Zusammenarbeit mit der Stadt

Das KIJUPA berät und unterstützt die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Waltrop bei allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das KIJUPA wird vom Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, rechtzeitig unterrichtet.

8. Unterstützung

Das Kinder- und Jugendbüro unterstützt das KIJUPA mit personellen Ressourcen u.a. bei der Geschäftsführung, der Leitung und Durchführung der Vollversammlung der Kinder- und Jugendforen und der Arbeitsgemeinschaften.

9. Inkrafttreten

Die Satzung und die damit verbundene Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Waltrop in Kraft.